FAQ

Vor der Antragstellung

01.Was fördert die Stiftung?

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung fördert Projekte in den Förderbereichen Bildende Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege. In unseren Förderleitlinien finden Sie detaillierte Informationen.

02.Mit wem sollte ich mich abstimmen, bevor ich einen Förderantrag stelle?

Ihre Ansprechpartner­*⁠innen für die Förderbereiche finden Sie auf unserer Team-Seite. Hier finden Sie auch alle weiteren zuständigen Personen in der Geschäftsführung, der Antragsbearbeitung, in der Öffentlichkeitsarbeit sowie alle Kontaktdaten.

03.Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind in der Regel gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Vereine, kulturelle Einrichtungen, Bildungsträger und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Im Bereich der Denkmalpflege können auch private Eigentümer gefördert werden.

04.Welche Kriterien gelten als Voraussetzung für eine Förderung?
  • Durchführung des Projekts in Niedersachsen
  • gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Ausrichtung
  • Antragstellung vor Projektbeginn

Weitere Informationen in unseren Förderleitlinien.

05.Wie stelle ich einen Förderantrag?

Anträge werden online eingereicht. Hier finden Sie unser digitales Antragsformular sowie Hinweise zu notwendigen Unterlagen wie Projektbeschreibung, Kostenplan und Zeitplan.

06.Gibt es eine Mindest- oder Höchstfördersumme?

Nein. Kleinere Förderungen sind ebenso möglich wie größere Vorhaben. Die Fördersummen variieren projektabhängig. Bitte lassen Sie sich vor Antragsstellung von unseren Referent­*⁠innen beraten.

07.Werden auch Eigenleistungen anerkannt?

Ja. Eigenmittel – auch in Form von Sach- oder Arbeitsleistungen – werden grundsätzlich positiv bewertet.

08.Kann ich einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen?

Ja. Sollten Sie Ihr Projekt vor der Entscheidung beginnen wollen, beantragen Sie bitte formlos per Mail bei der/dem zuständigen Referent­*⁠in mit Begründung einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

09.Wann fällt die Entscheidung über meinen Antrag?

In der Regel finden die entscheidenden Gremiensitzungen jeweils 8 – 10 Wochen nach dem Stichtag für den Antragseingang statt.

10.Welche Rolle spielt die örtliche Sparkasse bei der Förderung?

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung fördert Projekte gemeinsam mit der örtlichen Sparkasse. Dabei stellt die Sparkasse einen Anteil der Fördersumme zur Verfügung. Wenn Sie einen Antrag bei der NSKS einreichen, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit der Sparkasse zu dem Projekt. Eine Vorabstimmung mit der Sparkasse Ihrerseits ist möglich, aber nicht verpflichtend.

11.Kann ich zusätzlich zum Antrag bei der Niedersächsischen Sparkassenstiftung auch Anträge bei anderen Förderinstitutionen oder im Rahmen von öffentlichen Förderprogrammen stellen?

Ja. Gerade große, kostspielige Projekte können nur durch mehrere Förderer bzw. mit Geldern aus öffentlichen Förderprogrammen ermöglicht werden. Bitte geben Sie die weiteren (geplanten bzw. angefragten) Förderer in Ihrem Antrag unter „Einnahmen“ mit an.

Nach der Bewilligung / Ablehnung

01.Welche Pflichten haben Förderempfänger?
  • Geförderte Projekte müssen entsprechend der Antragsunterlagen umgesetzt werden.
  • Außerdem sind die Stiftung und die fördernde Sparkasse in Publikationen, Medien und auf Websites angemessen in Text und Grafik (Logoplatzierung) als Förderpartnerinnen zu nennen.
  • Sollte es in der Durchführung oder Finanzierung Ihres Projektes Änderungen geben, informieren Sie uns umgehend darüber.
  • Sofern Ihr Projekt mit einer Aufführung, (Ausstellungs-)Eröffnung o.ä. verbunden ist, bitten wir als Förderin um eine Einladung.

Informationen dazu erhalten Sie in unserer Checkliste, die wir mit der Bewilligung an Sie versenden.

02.Wo finde ich das Logo der Stiftung?

Das Logo der Niedersächsischen Sparkassenstiftung können Sie hier herunterladen.

03.Wie erhalte ich das Logo der Sparkasse?

Bitte wenden Sie sich dafür an die lokale Sparkasse. Den Kontakt teilen wir Ihnen in der Mail mit Vergabe des Aktenzeichens sowie im Bewilligungsschreiben mit.

04.Wen sollten wir zur Aufführung bzw. Eröffnung einladen?

Bitte richten Sie Ihre Einladung an den/die entsprechenden Fachreferent­*⁠in, die Geschäftsführung sowie ggf. die Leitung Kommunikation.

05.Was passiert, wenn sich das Projekt ändert?

Wesentliche Änderungen zu Finanzen, Zeitplan oder Projektinhalt müssen unbedingt vorab mit der Stiftung abgestimmt werden. Eine nachträgliche Änderung ohne Zustimmung kann zum Widerruf der Förderung führen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Referenten oder Ihrer Referentin in Verbindung.

06.Kann ich einen abgelehnten Förderantrag noch einmal einreichen?

Nein. Die Einreichung eines anderen Projektes in Übereinstimmung mit unseren Förderkriterien und nach Absprache mit dem/der jeweiligen Fachreferent­*⁠in ist jedoch möglich.

Nach Projektabschluss

01.Wie kann ich die beantrage Fördersumme abrufen?

Bitte nutzen für den Mittelabruf das Onlineformular auf unserer Website. Reichen Sie zusätzlich einen Zwischen- bzw. Abschlussbericht, einen Verwendungsnachweis und ggf. Fotos, Werbematerialien ein. Diese Materialien können Sie ebenfalls digital im Onlineformular hochladen.

02.Kann ich auch schon vor Abschluss des Projektes Mittel abrufen?

Sie können über unser Online-Formular auch schon Teilsummen unter Nachweis der bisher verwendeten Mittel abrufen. Die Restsumme rufen Sie bitte nach Abschluss des Projektes mit Vorlage des Verwendungsnachweises ab.

03.Benötige ich einen Verwendungsnachweis?

Ja. Nach Projektabschluss ist ein inhaltlicher Projektbericht sowie ein finanzieller Verwendungsnachweis erforderlich. Formulare und Hinweise finden Sie auf unserer Website. Bitte erstellen Sie die Abrechnung analog zum Kosten- und Finanzierungsplan Werbematerial, Presseartikel etc. übermitteln Sie uns bitte in digitaler Form.

04.Gibt es ein Formular für die Abrechnung?

Nein, die Abrechnung sollte sich am eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan orientieren

FAQ aus den Förderbereichen

Denkmalpflege

01.Welche Projekte können im Bereich Denkmalpflege gefördert werden?

Wir fördern baudenkmalpflegerische Projekte von privaten Eigentümer­*⁠innen, Vereinen, Initiativen und Kommunen, die Kulturdenkmale gemäß § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes erhalten. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Förderleitlinien.

02.Wie sind meine Chancen auf Förderung?

Aufgrund der Vielzahl der Anträge haben die Projekte besonders gute Chancen, die neben den rein denkmalpflegerischen Belangen einen zusätzlichen Mehrwert für die Öffentlichkeit (z. B. öffentlich genutzt, öffentlich zugänglich, ortsbildprägend) haben. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website über bisher geförderte Projekte.

03.Gebe ich nur die denkmalpflegerischen Kosten eines Projekts an?

In der Regel sollten die Gesamtkosten dargestellt werden, um das Gesamtprojekt und den denkmalpflegerischen Anteil daran zu erfassen. Der Umfang der denkmalpflegerischen Kosten sollte dabei kenntlich gemacht werden, da sich eine Förderung der NSKS resp. VGHS nur darauf beziehen kann.

Bildende Kunst

01.Können Künstler­*⁠innen die Förderung eines Kunstprojekts oder einer Publikation beantragen?

Künstler­*⁠innen als Privatpersonen haben keine Möglichkeit, eine Förderung für Kunst- oder Buchprojekte direkt zu beantragen. Sie können sich jedoch für den SPRENGEL PREIS bewerben, der alle zwei Jahre an niedersächsische Künstler­*⁠innen vergeben wird.

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung unterstützt Ausstellungen von nationalen und internationalen Künstler­*⁠innen in niedersächsischen Kunstvereinen und Museen, für die die genannten Institutionen eine Förderung beantragen können. Weitere Informationen in unseren Förderleitlinien.

02.Wie sind meine Chancen auf Förderung?

Aufgrund der Vielzahl der Anträge haben die Projekte besonders gute Chancen, die neben den rein denkmalpflegerischen Belangen einen zusätzlichen Mehrwert für die Öffentlichkeit (z. B. öffentlich genutzt, öffentlich zugänglich, ortsbildprägend) haben. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website über bisher geförderte Projekte.

03.Gebe ich nur die denkmalpflegerischen Kosten eines Projekts an?

In der Regel sollten die Gesamtkosten dargestellt werden, um das Gesamtprojekt und den denkmalpflegerischen Anteil daran zu erfassen. Der Umfang der denkmalpflegerischen Kosten sollte dabei kenntlich gemacht werden, da sich eine Förderung der NSKS resp. VGHS nur darauf beziehen kann.

Glossar

Antragsprüfung
Interne Bewertung eines eingereichten Förderantrags hinsichtlich Förderfähigkeit, Qualität, Gemeinnützigkeit, Kosten und Wirkung.
Beschluss
Verbindliche Entscheidung eines Gremiums (z. B. Vorstand, Kuratorium, Stiftungsrat) über ein Thema oder einen Förderantrag.
Eigenmittel
Finanzielle oder sachliche Mittel, die Antragsteller­*⁠innen selbst zum Projekt beitragen (z. B. Geldmittel, ehrenamtliche Arbeitsstunden). Sie stärken die Realisierbarkeit eines Projekts.
Förderfähigkeit
Kriterium, ob ein Projekt grundsätzlich den Anforderungen einer Stiftung entspricht (Gemeinnützigkeit, öffentlicher Nutzen, Qualität, Passung zur Förderrichtlinie).
Fördermittel
Finanzielle Unterstützung, die eine Stiftung für Projekte zur Verfügung stellt.
Förderzusage / -bewilligung
Offizielle Zusage seitens der Stiftung, dass ein Projekt gefördert wird. Sie enthält Fördersumme, Bedingungen und Verpflichtungen.
Gemeinnützigkeit
Rechtlicher Status einer Organisation, deren Ziele dem Wohl der Allgemeinheit dienen (z. B. Kultur, Bildung). Voraussetzung für Stiftungsförderung.
Gremien
Organisierte Gruppen innerhalb einer Stiftung, die Entscheidungen treffen oder beraten, z. B. Vorstand, Kuratorium, Stiftungsrat.
Kuratorium
Oberstes Gremium einer Stiftung (z. B. bei der VGH Stiftung), das strategische Entscheidungen trifft, den Vorstand kontrolliert und Grundsatzfragen klärt.
Mittelabruf
Zeitpunkt oder Verfahren, in dem geförderte Projekte bewilligte Finanzmittel anfordern können, sobald sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Mittelverwendung
Art und Weise, wie Fördergelder im Projekt eingesetzt werden dürfen. Muss der Bewilligung entsprechen und später nachgewiesen werden.
Nachweis / Verwendungsnachweis
Bericht, den Projektträger nach Projektabschluss einreichen müssen. Er besteht aus einem inhaltlichen Bericht und einem Finanznachweis.
Projektbeschreibung
Zentrales Dokument im Förderantrag, das Ziele, Inhalt, Ablauf, Finanzierung und Wirkung eines Projekts darstellt.
Projektpartner
Organisationen oder Personen, die gemeinsam ein Projekt umsetzen oder unterstützen.
Richtlinie / Förderrichtlinie
Dokument einer Stiftung, das beschreibt, welche Bereiche, Ziele und Rahmenbedingungen für die Förderung gelten.
Satzung
Rechtliche Grundlage einer Stiftung: regelt Zweck, Gremien, Aufgaben, Entscheidungsprozesse und Mittelverwendung.
Stiftungsrat
Strategisches Entscheidungsgremium (z. B. in der Niedersächsischen Sparkassenstiftung). Zuständig für Grundsatzentscheidungen, größere Fördermaßnahmen und Kontrolle des Vorstands.
Träger
Institution(en), die eine Stiftung gegründet haben und/oder finanziell stützen (z. B. Sparkassen in Niedersachsen, VGH Versicherungen).
Vorstand
Gremium, das verantwortlich für Förderentscheidungen ist.