Förderung
Die Förderkonzeption der Niedersächsischen Sparkassenstiftung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt.
Das Team der Niedersächsischen Sparkassenstiftung steht Ihnen mit fachkompetenter Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung zur Verfügung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfiehlt sich, um Ihren Antrag form- und sachgerecht vorzubereiten.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag online.
Förderantrag stellen
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihren Antrag online zu übermitteln.
Bitte überprüfen Sie zunächst anhand unserer Förderkonzeption, ob Ihr Projekt zu unseren Förderrichtlinien passt. Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragsstellung mit der zuständigen Person Kontakt aufzunehmen.
Auf dieser Seite finden Sie das Antragsformular, in das Sie Ihre Daten eingeben können. Nach dem Absenden wird für Sie eine PDF-Datei erstellt.
Da wir für die weitere Bearbeitung eine rechtsgültige Unterschrift benötigen, drucken Sie den Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und reichen diesen entweder gemeinsam mit weiteren Unterlagen über die für Sie zuständige Sparkasse ein oder scannen alle Unterlagen in eine zusammen gefasste PDF-Datei und senden diese an sparkassenstiftung@svn.de.
Unsere Gremien tagen zweimal jährlich. Bitte halten Sie die unten genannten Eingangsfristen für Förderanträge zu den jeweiligen Gremiensitzungen ein. Später eingereichte Anträge werden in der Folgegremiensitzung behandelt.
Antragsfrist 1. Sitzung: 14.04.2023
Antragsfrist 2. Sitzung: 22.09.2023
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden bei uns ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Förderantrages verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.