Hinweise für Geförderte

Änderungen nach Bewilligung

  • Änderungen der Projektplanung bzw. des Projektablaufs, insbesondere Änderungen am Kosten- und Finanzierungsplan, müssen Sie unverzüglich der/dem zuständigen Referent*in mitteilen.
  • Bei grundlegenden Änderungen hat die Stiftung das Recht, aufgrund der Veränderung der Bewilligungsgrundlage die Fördersumme zu verringern bzw. die Bewilligung zu widerrufen.

Bewilligungszeitraum

  • Rufen Sie die Fördergelder innerhalb des im Bewilligungsschreiben angegebenen Zeitraums (in der Regel ein Jahr) ab.
  • Sollte sich Ihr Projekt zeitlich verlängern, beantragen Sie formlos per Mail bei der/dem zuständigen Referent*in mit Begründung eine Fristverlängerung.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Versehen Sie alle Drucksachen und Veröffentlichungen mit dem Logo der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und dem der örtlichen Sparkasse; das Logo der Stiftung können Sie auf dieser Seite abrufen, die örtliche(n) Sparkasse(n) sendet/n Ihnen deren Logo zu.
  • Sprechen Sie alle Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit Ihrer(n) zuständigen Sparkasse(n) ab. Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen: Förderungen mit der Sparkasse Hannover oder ohne Sparkasse werden durch die Niedersächsische Sparkassenstiftung betreut.
  • Vor Veröffentlichung senden Sie die Entwürfe zur Freigabe an Ihre Sparkasse(n) und an kirsten.karg@svn.de (sowie in Kopie an die/den zuständige/n Referent*in).
  • Wenn Sie uns Fotos und einen kurzen Text senden, können wir Ihr Vorhaben ggf. auf unserer Webseite oder auf dem Instagram-Account der Stiftung #kulturstiften vorstellen. Ansprechpartnerin ist Kirsten Karg.

Auszahlung der Förderung

  • Bitte Formular „Anforderung einer Zuwendung“ ausfüllen und über die Druckfunktion ein neues PDF erzeugen. Ausschließlich diese Datei per Mail an die Niedersächsische Sparkassenstiftung senden (das Formular finden sie unten auf dieser Seite).
  • Verwendungsnachweis (Projektbericht, Abrechnung analog zum Kosten- und Finanzierungsplan, Werbematerial, Presseartikel etc.) in digitaler Form beifügen.
  • Die Stiftung prüft die Richtigkeit der Unterlagen, zahlt das Fördergeld aus und informiert Sie über die Auszahlung.
  • Die Anforderung von Teilbeträgen während der Projektlaufzeit ist möglich.
  • Der letzte Teilbetrag kann nach Projektabschluss und Vorlage des Verwendungsnachweises mit dem Formular „Anforderung einer Zuwendung“ abgerufen werden.
  • Nach Auszahlung(en) erhalten Sie eine Mail mit der Bitte, den Zahlungseingang formlos und umgehend zu bestätigen.

Ansprechpartner*innen für die Antragsbearbeitung:

Barbara Schomburg: 0511/3603-735, barbara.schomburg@svn.de
Laura Wuttig: 0511/3603-753, laura.wuttig@svn.de