Allgemeines

Nachhaltigkeit

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung fühlt sich in ihrem Handeln den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verpflichtet – hierzu gehört auch die in Grundsatz 6 festgelegte Position zu Fragen der Nachhaltigkeit im Stiftungshandeln.

Für die Niedersächsische Sparkassenstiftung bedeutet dies, die eigene Arbeit zu reflektieren und Maßnahmen zu ergreifen, die einerseits die uneingeschränkte Umsetzung der Stiftungsziele erlauben und andererseits nachhaltiges Handeln ermöglichen.

Die Schritte, die stufenweise eingeführt werden, reichen dabei von Veränderungen innerbetrieblicher Abläufe über die Beachtung nachhaltiger Kriterien bei der Bewilligung von Förderprojekten bis hin zur Prüfung eigener Formate auf ihre Vereinbarkeit mit einer nachhaltigen Zielsetzung.