Förderkonzeption der Niedersächsischen Sparkassenstiftung

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung fördert in allen Landesteilen Niedersachsens Kultur. Sie trägt damit zu kultureller Vielfalt und Lebendigkeit bei.

Landesweit zu fördern heißt, den kulturellen Bedürfnissen der Menschen auch in der Fläche zu entsprechen. Das entspricht ebenso der dezentralen Struktur der Sparkassenorganisation. Dies bedeutet aber nicht, mit der Gießkanne vorzugehen. Gerade die landesweit tätige Stiftung bietet in Ergänzung der örtlichen Sparkassenstiftungen die Möglichkeit, Schwerpunkte zu bilden und Akzente zu setzen. Dabei sollen besondere Leistungen anerkannt werden.

Die Arbeit der Stiftung ist auf Langfristigkeit und Kontinuität angelegt. Um Wirkung zu erzielen und Spuren zu hinterlassen, geht die Stiftung konzeptionell vor. Sie konzentriert ihre Mittel auf vier Förderbereiche:

Innerhalb der Förderbereiche werden Schwerpunkte mit wechselnden Themen gebildet. Es werden auch solche kulturellen Projekte unterstützt, durch die gleichzeitig soziale Ziele verfolgt oder Kinder und Jugendliche an Kultur herangeführt werden.

Die Stiftung verfolgt mit der Förderung Anderer wie mit ihren eigenen Projekten Kulturprogramme, sie ist nicht Geldgeberin zum Schließen von Finanzierungslücken. Sie arbeitet mit ihren Partnern zusammen, ermöglicht anderen, ihre Pläne zu verwirklichen und bringt selbst Anregungen und Ideen ein.

Die Stiftung schlägt verschiedene Wege ein:

  • Sie fördert Vorhaben Anderer
  • Sie führt eigene Projekte durch
  • Sie baut eine eigene Kunstsammlung auf
  • Sie vergibt Preise und Stipendien

Die Stiftung ist Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung, des kulturellen Engagements und der regionalen Verbundenheit der niedersächsischen Sparkassen. Die Sparkassenvorstände sind die Repräsentanten ihrer Niedersächsischen Sparkassenstiftung.

Bildende Kunst

Die großen historischen Kunstsammlungen Niedersachsens, höfischer wie bürgerlicher Herkunft, befinden sich in der Obhut von Landesmuseen in Hannover, Braunschweig und Oldenburg. Auch kommunale Museen und die Universität Göttingen betreuen bedeutende Kunstsammlungen. Der klassischen Moderne und der zeitgenössischen Kunst widmen sich vor allem kommunale Museen und Galerien, Museen, die von Stiftungen getragen werden, und Kunstvereine. Einige von ihnen haben internationalen Rang, andere werden mit ihrer Arbeit überregional wahrgenommen und wieder andere sind von regionaler oder örtlicher Bedeutung.

In allen Landesteilen leben bildende Künstler. Ihre Wohn- und Arbeitsstätten konzentrieren sich in Städten um die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig und die Fachhochschule Hannover. Andere bevorzugen ländliche Gegenden wie in Worpswede oder im Wendland. Jüngere Künstler kommen auf Zeit aus Neigung oder auch nur der Stipendien wegen in die Atelierhäuser in Worpswede, Hannover, Bleckede und Meinersen.

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung fördert Künstler ebenso wie Kunstvereine und Museen. In jedem Fall ist die Qualität der Arbeit ausschlaggebend. Künstler werden vor allem durch den Ankauf ihrer Werke gefördert. Daneben können Auftragsarbeiten und Stipendien vergeben werden.

Kunstmuseen erhalten beim Ausbau ihrer Sammlungsschwerpunkte dadurch Hilfe, dass die Stiftung einzelne Kunstwerke oder Sammlungen erwirbt und sie den Museen als Leihgaben zur Verfügung stellt. Die Kunstwerke müssen sowohl dem Sammelkonzept des Museums als auch dem Sammelkonzept der Niedersächsischen Sparkassenstiftung entsprechen. Die Sammlung Zeitgenössischer Kunst der Stiftung konzentriert sich auf deutsche Kunst nach 1949 und greift auf internationale Positionen aus. Ein Schwerpunkt liegt auf der künstlerischen Fotografie, ein Abschnitt der Sammlung gilt niedersächsischer Kunst.

Die Stiftung fördert besondere Ausstellungsvorhaben von Museen und Kunstvereinen, auch außerhalb der städtischen Zentren. Voraussetzungen dafür sind überzeugende Gesamtkonzeptionen und Einzelkonzeptionen der zu fördernden Ausstellungen, die Qualität der Kunstwerke und der Präsentation. Von Kunstvereinen wird erwartet, dass sie sich der Vermittlung zeitgenössischer Kunst annehmen, anspruchsvolle Jahresprogramme aufstellen und der Kunst gemäße Ausstellungsräume bereithalten.

Die Stiftung konzipiert aus den Beständen ihrer Sammlung eigene Ausstellungen, die sie Kunstvereinen und Museen anbietet, um den Kunsttransfer in die Regionen zu verstärken. Die Stiftung verleiht einzelne Kunstwerke befristet für Ausstellungen, auch außerhalb Niedersachsens.

Die Stiftung vergibt im jährlichen Wechsel den Sprengel Preis für Bildende Kunst der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und den Kurt-Schwitters-Preis der Niedersächsischen Sparkassenstiftung. Mit dem Sprengel Preis werden Künstler ausgezeichnet, die einen wichtigen Beitrag zur zeitgenössischen Kunst geleistet haben. Die Künstler sollen in Niedersachsen geboren oder ausgebildet worden sein oder in Niedersachsen leben. Der Preis ist mit 12.500,-- Euro dotiert.
Der Kurt-Schwitters-Preis der Niedersächsischen Sparkassenstiftung ist Künstlern zugedacht, denen die Kunst der Gegenwart nachhaltige Impulse verdankt, die sich in ihrem Werk auf Kurt Schwitters berufen, sich in neue Bereiche künstlerischen Gestaltens vorwagen und einen Beitrag zur Verbindung der künstlerischen Gattungen leisten. Der Preis ist mit 25.000,-- Euro dotiert. Die Stiftung vergibt zur Förderung junger niedersächsischer Künstler gemeinsam mit dem Land Niedersachsen das New York-Stipendium.

Eine Bewerbung um die Preise ist nicht möglich. Die Preisträger werden von unabhängigen Jurys benannt.

Musik

Auch das Musikleben Niedersachsens ist vielfältig: Zahlreiche Musikreihen und Festivals existieren in den einzelnen Landesteilen, von Klassik bis Pop, von Avantgarde bis Volksmusik sind alle Spielarten und Genres vertreten. Neben den traditionsreichen, zum Teil jahrhundertealten Institutionen der Musiktheater von Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Braunschweig und Oldenburg und den unzähligen kirchenmusikalischen Vereinigungen und Veranstaltungen, neben Chören, Orchestern und Musikschulen gibt es nichtkommerzielle und kommerzielle Zentren für Musikausbildung, -produktion und -vertrieb. Einige von ihnen haben ein hohes Niveau und überregionale Bedeutung, andere eine regional und örtlich begrenzte Wirkung.

Die Musikförderung der Niedersächsischen Sparkassenstiftung versteht sich als eine aktive und formgebende Förderung, indem sie Musikfestivals, richtungsweisende Veranstaltungsreihen und Einzelkonzerte von überregionaler Bedeutung unterstützt. Ziel dieser Förderung ist es, musikalische Veranstaltungen nicht nur zu finanzieren, sondern sie auch ideell zu begleiten. Antragsteller werden zur konzeptionellen Diskussion ermutigt. Eine Zusammenarbeit zwischen Antragsteller und Stiftung in der künstlerischen Konzeption ist ausdrücklich gewünscht.

Eine ungewöhnliche Programmkonzeption bestimmt auch eine weitere Konzertreihe der Niedersächsischen Sparkassenstiftung: Die Mittagskonzerte im Sparkassen-Forum am Schiffgraben bieten Musikern unterschiedlichster Genres ein Podium. Mit einem Bogen vom klassischen Solorecital bis zur Jazz-Session werden die Grenzen herkömmlicher Konzertreihen spielerisch überschritten. Mit Blick auf die Auflösung der herkömmlichen Publikums- und Künstlerstrukturen in »E« und »U«, Alt und Jung, klassisch und nichtklassisch sind die Mittagskonzerte ein Versuch, künstlerische Qualitätskriterien jenseits der Genres und Epochen durchzusetzen.

Mit 47.000 Quadratkilometern Niedersachsen sind die Musiktage das flächengrößte Festival in Deutschland. Mit der konsequenten Umsetzung von Themen (Kinder!, Heimat?!, Krieg und Frieden, Die Liebe, Zwischen Himmeld und Erde) in Musik und der Präsentation von Konzertprogrammen weitab des üblichen Tourneerepertoires haben die Musiktage inzwischen ein Profil, das seinesgleichen sucht.

Museen

Zahlreich und artenreich sind die niedersächsischen Museen. Über 600 Punkte sind auf der Karte der Museumslandschaft verzeichnet, eine erstaunlich hohe Zahl. In allen Landesteilen sind sie zu finden. Sie ballen sich dort, wo auch die Bevölkerungsdichte am größten ist, um Hannover, Braunschweig und südlich davon.

Es sind kleine Heimatmuseen, Regional- und Spezialmuseen, es sind die großen Häuser von überregionaler Bedeutung. Sie stehen in der Trägerschaft von Vereinen, Zweckverbänden und Kommunen, von Stiftungen und des Landes. Mit Qualität geht Größe nicht immer einher. Auch mittlere und kleinere Museen markieren kräftige Farbtupfer in der Museumslandschaft. Erfreulich fortgeschritten ist der Prozess der Differenzierung, von den naturkundlichen, archäologischen, historischen, kulturgeschichtlichen und den Kunstmuseen bis zu den technisch-industriellen Museen. Je stärker sie sich auf eigene Sammlungs- und Ausstellungsschwerpunkte konzentrieren, um so mehr gewinnen sie an Kontur.

Zur Zielgruppe der Stiftung gehören vor allem die Regional- und Spezialmuseen. Landesmuseen arbeitsfähig und lebendig zu erhalten, ist eine staatliche Aufgabe. Heimatmuseen zu ermöglichen, ist Sache von Heimatvereinen und Kommunen. Wird ein Heimatmuseum so beispielhaft geführt, dass es dadurch überörtliche Bedeutung gewinnt, kann es auch durch die Stiftung unterstützt werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist zuerst ein Gesamtkonzept des Museums und das Einzelkonzept der Ausstellung. Qualifizierte Museumsarbeit setzt Professionalisierung voraus. Museen sollten eigenes Fachpersonal zur Verfügung haben. Wo das nicht möglich ist, muss fachliche Betreuung durch Kooperationsmodelle, zumindest durch fachliche Beratung gesichert sein. Museen sollten nicht nur fachlich, sondern auch in Eigenverantwortung wirtschaftlich und effizient geführt werden. Sie sollten sich den Besuchern zuwenden, Museumspädagogik und ebenso Museumsmarketing betreiben.

Die Förderung von Museen muss wie jede Kulturförderung etwas bewirken. Die Stiftung trägt dazu bei, die Qualität der Museen zu steigern. Sie hilft den Museen bei der Herausbildung und Weiterentwicklung von Sammel- und Ausstellungsschwerpunkten. Die einzelnen Häuser erhalten so ein eigenes, unverwechselbares Gesicht. Die Museumslandschaft wird damit strukturiert und differenziert.

Dabei werden verschiedene Förderansätze verfolgt. In der Ausstellungsförderung unterstützt die Stiftung die Neukonzeption und Neugestaltung von Dauerausstellungen. Solange diese Ausstellungen noch Mängel aufweisen, ist es nicht zu verantworten, den Förderschwerpunkt auf kurzfristige Sonderausstellungen zu legen. Nachhaltigkeit wird auch dadurch erreicht, dass einzelne Ausstellungsthemen als Wechselausstellung erarbeitet und anschließend ganz oder teilweise in Dauerausstellungen integriert werden. Ohnehin sind Dauerausstellungen entgegen ihrer Bezeichnung generell nur begrenzt haltbar.

Daneben ist sicherlich auch die Förderung von Sonderausstellungen notwendig, um die Museen für Besucher ständig attraktiv zu halten. Bei populären und stark besuchten Ausstellungen ist zu prüfen, ob sie nicht eher durch eine Ausfalldeckung als durch einen verlorenen Zuschuss gefördert werden sollten.

Die Ausstellungsförderung zielt darauf, dass überzeugende, auch unkonventionelle Konzeptionen verwirklicht werden können, dass Museen sich auf Zeit um solche Kompetenzen verstärken können, die sie selbst nicht vorhalten, zum Beispiel durch die Vergabe von Aufträgen an junge Ausstellungsmacher und -gestalter oder durch befristete Einstellungen.

Daneben trägt die Stiftung zum Ausbau von Sammelschwerpunkten bei, indem sie einzelne Exponate oder Sammlungen erwirbt und den Museen als Leihgaben zur Verfügung stellt. Voraussetzung dafür ist, dass die Neuerwerbungen sowohl in das Sammelkonzept des Museums als auch in das Sammelkonzept der Niedersächsischen Sparkassenstiftung passen.

Die Stiftung vergibt alle zwei Jahre den mit 37.500,-- Euro dotierten Museumspreis der Niedersächsischen Sparkassenstiftung an Museen oder Zusammenschlüsse von Museen, die sich durch beispielhafte, vorbildliche Arbeit auszeichnen. Der Preis kann geteilt werden.

Denkmalpflege

Niedersachsen hat als einziges Bundesland gleichzeitig Anteil an mehreren, unterschiedlichen naturräumlichen Landschaften. Sowohl Mittelgebirge im Süden als auch Küsten im Norden, aber auch mittendrin die Tiefebene mit Heiden und Mooren prägen das Land und seine Kulturdenkmale. Darin liegt der Grund für die Vielfalt der Denkmale. Kirchen, Klöster, Herrenhäuser, Bürgerhäuser und Bauernhäuser finden sich hier wie auch anderswo. Mit Leuchttürmen, Sielen und Schleusen, mit Schiffen und Inselbahnen treten Denkmale hinzu, die es andernorts nur selten gibt. Gleiches gilt auch für die Relikte der über tausendjährigen Bergbautradition im Harz, der Moorkolonisation im Emsland und im Elbe-Weser-Dreieck oder aber auch für die Überreste des einst blühenden Kalibergbaus. Kulturdenkmale sind wichtige Geschichtsquellen. Sie geben uns Aufschluss über Lebens- und Arbeitsweisen längst vergangener Epochen unseres Landes. An ihrer Erhaltung besteht ein großes Interesse der Bürger.

Will die Niedersächsische Sparkassenstiftung in der Denkmalpflege tätig sein, erfordert die große Zahl von Kulturdenkmalen eine klare Strukturierung. Annähernd die Hälfte der Denkmale befindet sich im privaten Eigentum, die übrigen im staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Eigentum. Daraus leitet sich die Zielgruppe der Förderung ab: Private Initiativen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen sind zu unterstützen. Denkmale im staatlichen Besitz werden nicht gefördert, Denkmale der Kommunen können in begründeten Ausnahmen, z. B. bei kultureller Nutzung, gefördert werden. In der kirchlichen Denkmalpflege beschränkt sich die Förderung einzig auf die Restaurierung des klingenden Werkes von historisch besonders wertvollen Orgeln.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes handelt. In Betracht kommen jedoch nur solche Maßnahmen, die der Substanzerhaltung am Originalstandort dienen. Umsetzungen sind ausgeschlossen. Für die Beurteilung ist neben der historischen, der künstlerischen und der städtebaulichen Bedeutung auch die siedlungsgeschichtliche Grundsituation, die Lage innerhalb typischer Siedlungsformen wie Rundlingen, Wurten, Einzelhofsiedlungen heranzuziehen. Grundsätzlich muss das Denkmal von überregionaler Bedeutung sein. Die Restaurierung soll dem Ziel dienen, möglichst viel Originalsubstanz zu erhalten und historische Veränderungen sichtbar am Objekt zu belassen. Nur so bleiben die Denkmale Geschichtsquellen mit hohem Aussagewert.

Die Bildung von Förderschwerpunkten dient dazu, die Stiftungsmittel sinnvoll und konzentriert einzusetzen. Derzeitiger Förderschwerpunkt ist die Restaurierung von technisch-industriellen Denkmalen, zu denen neben historischen Produktionsstätten auch maritime Baudenkmale wie Leuchttürme und Leuchtfeuer zählen. Besonderer Wert wird hierbei auf die Erhaltung der Funktionalität vor Ort gelegt. Nur so können ehemalige Arbeitsabläufe und technische Wirkungsweisen nachfolgenden Generationen verdeutlicht werden.

Die Stiftung vergibt im zweijährigen Turnus Preise für Denkmalpflege in den vier niedersächsischen Regierungsbezirken und auf Landesebene. Bewerben können sich private Eigentümer, Fördervereine, verantwortliche Planer und sonstige privatrechtlich organisierte Träger denkmalpflegerischer Maßnahmen. Ausgezeichnet werden

  • private Initiativen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen,
  • denkmalgerechte Restaurierung bei weitestgehender Substanzerhaltung,
  • langfristige Konzepte zur Erhaltung und Nutzung von Denkmalen,
  • neue Methoden und Konzepte bei der Restaurierung.

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Bildnachweis:
Foto: Helge Krückeberg
Foto: Helge Krückeberg
Foto: Michael Löwa
Foto: © Niedersächsische Sparkassenstiftung